Terrassenüberdachung Genehmigung in BW: Das gilt 2024!

30. Nov 2023
Terrassenüberdachung Genehmigung in BW: Das gilt 2024!

Für einige Pergolen wird eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigt. Wenn auch Sie sich schon immer eine Pergola kaufen wollten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu diesem interessanten Thema.

Wir von PERGOLUX sind Ihre Profis rund um Pergolen. Gerne zeigen wir Ihnen, wann Sie für Ihre Pergola in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung benötigen und was Sie dabei beachten sollten.

Überdachung für die Terrasse: Ist eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg erforderlich?

Eine Terrassenüberdachung oder eine Pergola kann viele Vorteile mit sich bringen. Sie ermöglichen es Ihnen, im Freien Zeit zu verbringen – und das sogar bei Regen und Schnee. Doch dabei stellt sich die Frage: Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Pergola, wenn mein Garten in Baden-Württemberg liegt?

Tatsächlich ist es relevant, in welchem Bundesland Sie Ihre Pergola errichten möchten. Denn die Frage nach einer Baugenehmigung kann von Bundesland zu Bundesland anders beantwortet werden. Wenn Sie wissen wollen, ob eine Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg erforderlich ist, haben wir gute Nachrichten für Sie: In manchen Fällen ist für eine Pergola keine Baugenehmigung in Baden-Württemberg nötig.

Allerdings sollten Sie nicht direkt losgehen und sich eine Pergola kaufen. Befassen Sie sich näher mit den Bauvorschriften und lassen Sie den individuellen Fall immer von den Behörden abklären, um mit einer Pergola-Baugenehmigung für Baden-Württemberg sicherzugehen.

Wann brauche ich für eine Pergola eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg?

Auch wenn es Fälle gibt, in denen Sie keine Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigen, kann es sein, dass Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg erfordert.

Die Landesbauverordnung in Baden-Württemberg regelt genau, wann eine Pergola genehmigungspflichtig in Baden-Württemberg ist. Generell gilt: Ab einer Fläche von 30 Quadratmetern bedürfen Pergolen einer Baugenehmigung in Baden-Württemberg. Zudem gibt es weitere Regelungen, die Sie beachten müssen.

Wann ist eine Pergola in Baden-Württemberg genehmigungsfrei?

Ohne Baugenehmigung für Ihre Pergola haben Sie in Baden-Württemberg dennoch eine Chance. Die Vorgabe besagt, dass alle Pergolen bis 30 Quadratmeter genehmigungsfrei sind. Zudem müssen Sie einen Abstand von mindestens 2,5 Metern zu angrenzenden Nachbargrundstücken wahren.

Auch wenn Sie für Ihre Pergola keine Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigen, müssen Sie alle allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung erfüllen.

Die wichtigsten Vorgaben für eine Pergola mit oder ohne Baugenehmigung in Baden-Württemberg

Auch die Vorgaben sind in der Landesbauverordnung festgehalten. Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Pergola eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigen oder nicht, diese Vorschriften gelten für jeden. Man spricht daher auch von den Allgemeinen Anforderungen an Bauausführungen.

  • Zunächst ist das der Faktor Gestaltung. Alle baulichen Anlagen, zu denen die Pergola auf jeden Fall zählt, müssen ins Ortsbild passen. Das bedeutet, dass Ihre Pergola im Einklang mit dem Landschafts-, Orts- oder Straßenbild sein muss. Andernfalls kann man den Bau bemängeln.
  • Zudem müssen Sie auf den Brandschutz achten. Richten Sie Ihre Pergola im Garten oder auf der Terrasse so aus, dass eine Rettung im Fall eines Brandes möglich ist. Überdies darf das Bauwerk wirksame Löscharbeiten nicht behindern. Sonst sieht es mit einer Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg schlecht aus.
  • Wenn Sie für Ihre Pergola eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigen, dann müssen Sie einen Baufreigabeschein an der Baustelle anbringen. Diesen erhalten Sie von der Baurechtsbehörde, was ganz klar in 59 Abs. 1 der Landesbauverordnung geregelt ist.
  • Zu guter Letzt ist es wichtig, für den Schutz baulicher Anlagen zu sorgen, um eine Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg zu erhalten. Ihre Pergola muss resistent gegenüber Wasser, Feuchtigkeit sowie pflanzlichen und tierischen Schädlingen sein. Zudem darf sie nicht von chemischen, biologischen oder physikalischen Gefahren beeinflusst werden. Bei PERGOLUX finden Sie hochwertige Modelle, die mit ihrer Qualität, Robustheit, Stabilität und Lebensdauer zu überzeugen wissen.

Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg beantragen: Wie geht das?

Benötigen Sie für Ihre Pergola eine Baugenehmigung, damit Sie sie in Baden-Württemberg errichten können? Dann sollten Sie zunächst mit dem zuständigen Bauamt sprechen. Je nach Bundesland fallen die Kosten unterschiedlich aus. In Baden-Württemberg fällt eine Wertgebühr von 0,6 % der ortsüblich gesetzten Baukosten an. Meist können Sie bei einem Bauantrag mit Kosten zwischen 60 und 120 Euro rechnen. Hinzu kommen weitere Gebühren, wie die Baustellenüberwachung.

Manchmal tritt auch der Fall ein, dass Ihre Pergola nur unter Ausnahmen oder Abweichungen eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg erhält. Dann können höhere Kosten entstehen. Das persönliche Gespräch mit dem Bauamt ist also unerlässlich.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Antrag:

  • Bauantragsformular
  • Grundriss und Baubeschreibung der Pergola
  • Lageplan mit angrenzenden Grundstücken
  • Auszug aus der Flurkarte

Während Sie das Bauantragsformular online bei der zuständigen Behörde finden, ist beim Lageplan und der Flurkarte der Gang zum Katasteramt nötig. Um den Grundriss und die Baubeschreibung Ihrer Pergola zu erhalten, müssen Sie sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Kaufen Sie eine unserer PERGOLUX Pergolen, finden Sie die Informationen direkt beim Produkt. So haben Sie alles, was Sie für die Beantragung einer Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg benötigen.

Übrigens lohnt es sich auch dann, wenn Sie keine Pergola-Baugenehmigung in Baden-Württemberg brauchen, das Bauamt aufzusuchen. Auf diese Weise sichern Sie sich optimal ab. Besser ist es, diese Sicherheit zu haben, als einfach eine Pergola zu errichten, denn sonst könnte ein Bußgeld verhängt werden. Im schlimmsten Fall müssen Sie Ihre Pergola wieder entfernen. Damit das nicht passiert, raten Experten dringend zu einer Bestätigung durch das Bauamt.

Pergola mit oder ohne Baugenehmigung in BW errichten: Bei PEROGLUX shoppen

Falls Sie an hochwertigen Pergolen interessiert sind, informieren Sie sich zunächst darüber, ob Sie für den Bau einer Pergola eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg brauchen, wenn Sie Ihren Außenbereich verschönern wollen. Die Pergolen von PERGOLUX bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten. So ist für jeden Geschmack garantiert das Richtige dabei. Entscheiden Sie sich für eine Pergola, die nicht nur schön aussieht, sondern auch eine hohe Qualität aufweist und vielseitig einsetzbar ist.

Haben Sie noch Fragen? Oder können wir Ihnen zu einem bestimmten Anliegen helfen? Gerne sind wir für Sie da! Ob über Videocall, Chat oder per Telefon: Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

FAQ

Wie lange dauert die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?

Die Dauer für eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung hängt von der zuständigen Behörde und der Komplexität des Projekts ab, beträgt jedoch in der Regel vier bis acht Wochen. Da die Dauer variieren kann, ist es sinnvoll, den Antrag so früh wie möglich zu stellen und Dich nach den aktuellen Bearbeitungszeiten bei der Behörde zu erkundigen.

Was ist genehmigungsfrei in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es bestimmte Bauvorhaben, die genehmigungsfrei sind, solange sie bestimmten Vorgaben entsprechen. Dazu zählen unter anderem Gartenhäuser und Geräteschuppen mit einer Grundfläche von bis zu 40 m², wenn sie keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthalten. Auch Carports oder Garagen bis zu einer Größe von 50 m³ umbauten Raums sind genehmigungsfrei. Terrassen ohne Überdachung sowie Einfriedungen wie Zäune und Hecken sind ebenfalls genehmigungsfrei, solange sie den örtlichen Vorschriften entsprechen, weshalb es ratsam ist, die genauen Anforderungen mit der zuständigen Behörde abzuklären.

Wann kann eine Baugenehmigung abgelehnt werden?

Eine Baugenehmigung kann abgelehnt werden, wenn das Bauvorhaben gegen geltende Vorschriften oder Bestimmungen verstößt. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind Verstöße gegen den Bebauungsplan, zum Beispiel wenn das Bauvorhaben nicht zur vorgesehenen Nutzung oder den örtlichen Bauvorgaben passt. Auch das Nichteinhalten von Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze oder die Missachtung von Denkmalschutzauflagen kann zu einer Ablehnung führen, weshalb es wichtig ist, die Voraussetzungen vorab mit der zuständigen Behörde zu klären.